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28.02.2022

KfW-Förderanträge für Sanierungen wieder möglich

Seit dem 22.02.22 können Anträge auf Zuschüsse wieder gestellt werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Ende für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen zurückgenommen – seit dem 22.02.22 können Anträge auf Zuschüsse wieder gestellt werden.

Seit vergangenem Dienstag können wieder neue Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen stellen. Die Bundesregierung und der Haushaltsausschuss des Bundestags haben 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellt und damit die Wiederaufnahme der kurzzeitig gestoppten Sanierungsförderung ermöglicht. „Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am letzten Montag mit. Mit der Bearbeitung der Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar eingegangen waren, habe die KfW-Förderbank bereits begonnen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank im Januar kurz vor Ende der Antragsfrist vorzeitig gestoppt und auf Fehlanreize in Bezug auf die adressierten Förderziele verwiesen. Nun soll der Fokus der Förderung wieder stärker auf Sanierungen gelegt werden und weniger auf Neubauten, die den aktuellen Stand der Technik bereits abbilden. Denn über 60 Prozent der Fördermittel sind 2020 in den Neubau geflossen. 2021 waren es fast sechs Milliarden Euro allein für den Effizienzhaus 55 Standard, der längst übliche Baupraxis ist. Es wird also eine Neuausrichtung bei der BEG-Förderung geben.

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