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07.09.2023

Förderung für Endkunden: Solarstrom für Elektroautos

Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr angekündigte Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden startet am 26. September 2023. Ein Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro ist möglich. Doch die Randbedingungen sind eng gefasst.

Bild: FV EIT BW

Die Förderung zielt auf das sogenannte solare Laden ab und gilt als Kombiförderung für:

  • den Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung, Zuschuss 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • den Kauf einer neuen Photovoltaik­anlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung, Zuschuss 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • den Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität, Zuschuss 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
  • den Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten,
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage.

Maximal gilt ein Zuschuss von 10.200 Euro für das Vorhaben (bei einer Wallbox mit bidirektionaler Ladefähigkeit) bzw. 9.600 Euro bei einer Wallbox ohne die bidirektionale Ladefähigkeit. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, ist keine Förderung möglich. Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.

Der Kreis der Antragsberechtigten ist enge gefasst: Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen sowie ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt haben. Das dürfte der erste Knackpunkt sein.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kunden Ihre LIS- oder PV-Aufträge jetzt verschieben wollen: die Förderung muss vorab bei der KfW beantragt werden, bevor für eine Ladestation, eine PV-Anlage oder einen Batteriespeicher bereits Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Erst mit der Zusage seitens der KfW (also erst ab dem 26. September 2023) können Ladestation, PV-Anlage und der Batteriespeicher bestellt und die Installation beauftragt werden.

Explizit von der Zuschussförderung ausgenommen sind:

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss.
  • Eigentümer und Eigentümerinnen von Hybridfahrzeuge, Firmen- bzw. Dienstwagen

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist ebenfalls nicht möglich.

Weitere Informationen, u.a. eine Liste der förderfähigen Wallboxen gibt es bei der KfW unter: Kfw-Zuschuss: Solarstrom für Elektroautos (442)

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