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06.09.2022

Verpackungsregisterpflichten für Ladenbetreiber

E-Handwerksbetriebe mit Ladengeschäft, die Serviceverpackungen an Kunden herausgeben, sollten sich baldmöglichst beim Verpackungsregister LUCID online registrieren. Bislang waren nur Erstinverkehrbringer von der Registerpflicht betroffen

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Ab dem zweiten Halbjahr 2022 müssen auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen (Übergabe erfolgt im Ladengeschäft, bspw. Papiertüten) den formalen Prozess der Online-Registrierung erledigen. Dies gilt selbst dann, wenn die Registrierung der im E-Handwerksbetrieb ausgegebenen Serviceverpackungen bereits durch deren Vorvertreiber erfolgte - was in aller Regel der Fall ist.

Weiterführende Informationen und Erklärfilme unter Serviceverpackungen (verpackungsregister.org)

 

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