News - Detailansicht
10.03.2022

PV-Pflicht: Muster-Befreiungsanträge verfügbar

Die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) sieht Ausnahmen und Befreiungen von der Umsetzung der PV-Pflicht vor, unter anderem wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat für BauherrInnen und die prüfenden Baurechts- und Straßenbaubehörden entsprechende Formulare veröffentlicht.

Die Musterformulare für Anträge auf Befreiung von der Photovoltaikpflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie von offenen Parkplätzen mit mindestens 35 Stellplätzen aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit können auf der Internetseite des Umweltministeriums unter folgenden Links heruntergeladen werden:

Muster-Befreiungsantrag: Photovoltaikpflicht beim Neubau eines Nichtwohngebäudes

Muster-Befreiungsantrag: Photovoltaikpflicht beim Neubau eines Parkplatzes

Beide Formulare sind barrierefrei und digital bearbeitbar. Eine Veröffentlichung auf www.service-bw.de soll zeitnah erfolgen. Gleichermaßen sind weitere Muster-Befreiungsanträge für die Photovoltaikpflichten beim Neubau von Wohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen geplant. Diese können allerdings erst veröffentlicht werden, sobald das aktuell laufende Verordnungsverfahren zur Änderung der PVPf-VO abschlossen sein wird.

Die Muster-Formulare wurden über die Regierungspräsidien ebenfalls an die zuständigen unteren Baurechts- und Straßenbaubehörden weitergeleitet.

Wir empfehlen den E-Handwerksunternehmen, die Befreiungsanträge, wie in der Verordnung vorgesehen, von den Entwurfsverfasser/in nach § 43 LBO (ArchitektInnen, InnenarchitektInnen, BauingenieurInnen, bestimmte Hochbauhandwerke) erstellen zu lassen und lediglich auf Anfrage bei der Ermittlung der Kosten der Photovoltaikanlage zu unterstützen.

Ansprechpartner

Technischer Berater
Steffen Häusler

0711-95590666

0711-551875

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@elektro-innung-mannheim.de oder rufen Sie uns an: 0621 - 106041