20.12.2021

PV-Pflicht: Elektrohandwerk und Dachdeckerhandwerk kooperieren in Baden-Württemberg

Herausforderungen der Energiewende lassen sich nur gemeinsam stemmen

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sieht ab dem nächsten Jahr unter anderem verschiedene Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Gebäuden und Parkplätzen vor. Die Umsetzung der PV-Pflicht wird für die PV-Anlagenbetreiber maßgeblich durch das Elektrohandwerk und das Dachdeckerhandwerk erfolgen. Für eine schnelle und hochwertige Umsetzung sind Handwerkerkooperationen notwendig.

Energiewende geht alle an – gemeinsam ist sie zu schaffen
Das novellierte Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sieht zum Jahresanfang 2022 für Neubauten von Nichtwohngebäuden und großen Parkplatzflächen ab 35 PKW-Stellplätzen die verpflichtende Errichtung und Nutzung von Solaranlagen vor. Ab 1. Mai 2022 gilt die PV-Anlagenpflicht-Verordnung zusätzlich für neue Wohngebäude und nach dem Jahreswechsel 2023 auch für grundlegende Dachsanierungen.

„Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Umsetzung der Klimaschutzziele des Landes,“ meint Thomas Bürkle, Präsident des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg. „Vielfach liest und hört man, wir E-Handwerker schaffen das nicht, aber dem ist nicht so. Daher freut es mich umso mehr, dass wir auf Basis der bereits seit vielen Jahren bestehenden Kooperationsvereinbarung mit dem Dachdeckerhandwerk nun ergänzend vereinbart haben, wie wir gemeinsam die Energiewende voranbringen.“

„Es ist an der Zeit, dass die Vielzahl an ungenutzten Dach- und Fassadenflächen verstärkt zur erneuerbaren Energieerzeugung herangezogen werden.  Photovoltaik kombiniert mit einer anständigen Wärmedämmung, nachhaltigen Begründungselementen und einer effizienten Haustechnik leisten in Zukunft einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudesektor, erklärt Karl-Heinz Krawczyk, Landesinnungsmeister des Dachdeckerinnungsverbands Baden-Württemberg. „Unsere beiden Gewerke stehen bereit, die PV-Pflicht in der Praxis gemeinschaftlich und fachkundig bei Kundinnen und Kunden umzusetzen.“

Kooperationen ermöglichen eine effiziente und hochwertige Umsetzung
Die Handwerksverbände haben in einem gemeinsamen Informationsleitfaden die maßgeblichen Punkte zusammengefasst und geben ihren Innungsfachbetrieben darin Empfehlungen zur Umsetzung der Handwerker-Kooperationen. „Dabei ist es grundsätzlich egal, ob der Kunde seine Anfrage bei einer E-Handwerksfirma stellt oder die Anfrage über ein kooperierendes Dachdeckerunternehmen angenommen wird. Wichtig ist, dass wir gemeinsam eine für ihn passende Lösung anbieten,“ so Thomas Bürkle.

„Das können Auf- und Indachsysteme bei Neubau- und Sanierungsvorhaben oder auch innovative PV-Fassadenlösungen sein. Wenn die Kooperation zwischen den Unternehmen partnerschaftlich umgesetzt wird, werden die Dachmontage und PV-Anlageninstallation aufeinander abgestimmt und dabei insbesondere die Montagesysteme, Dachdurchführungen und der Anschluss an die Hausenergieversorgung passend ausgeführt,“ ist sich Karl-Heinz Krawczyk sicher.

Qualität vor Quantität – nicht billig, sondern langfristig zuverlässig zählt
Photovoltaikanlagen sind heutzutage der wichtigste Baustein für eine energiewendetaugliche Gebäudeenergieversorgung. Auf ihnen basiert die dezentrale, erneuerbare Strom- und Wärmeversorgung und sie wird häufig kombiniert mit Stromspeichern und Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. „Daher geht Qualität vor Quantität. Die vielen Internetangebote, wo PV-Anlagen augenscheinlich verschenkt oder günstig vermietet werden, möchten wir nicht werten,“ sagt Thomas Bürkle. „Aber wir stehen für eine saubere Systemintegration und liefern auch ein Hausenergiemanagementsystem oder ein Mieterstrommodell mit. Neue PV-Anlagen auf den großen Parkplätzen sehen wir sinnvollweiße kombiniert mit E-Mobilitätsladeinfrastruktur.“

„Bei Neubau und Sanierung von Steil- und Flachdächern gilt das gleichermaßen. Photovoltaik-Anlagen sind eine wichtige Schnittstelle und höchste Qualitätsansprüche an Ausführung und Wartung ermöglichen einen zuverlässigen, störungsfreien Betrieb über die Anlagenlaufzeit von mehr als 20 Jahren“, so Krawczyk abschließend. „Wenn bei diesen Maßnahmen am Dach zugleich auf ein digitales, sensorgestütztes Dachmonitoring gesetzt wird, lässt sich die Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz insgesamt nochmals erhöhen“.

Am Ende aller Arbeiten erfolgt eine sicherheitstechnische Überprüfung und die Anmeldung der PV-Anlage durch den konzessionierten eingetragenen E-Handwerksbetrieb. Während des Betriebs gilt es zu beachten, dass PV-Anlagen im Herbst und Winter erheblichen Wettereinflüssen ausgesetzt sind. Nehmen ab April die Sonnenstunden wieder zu, sollten Hauseigentümer den Zustand ihrer Anlage überprüfen lassen. Laub, Verschmutzungen sowie Schäden durch Hagel, Schnee und Eis könnten die Leistung von PV-Modulen und Solar-Kollektoren erheblich einschränken. Ein Check zum Frühjahr durch einen spezialisierten Betrieb ist daher sinnvoll.

Ansprechpartner

Hauptgeschäftsführer
Andreas Bek

0711-95590666

0711-551875