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18.02.2022

KfW-Förderung für Einbruchschutz (Programm 455-E) wieder möglich

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat neue Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Daher können Privatpersonen (Eigentümer und Mieter) wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen (Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“). Möglich sind Zuschüsse bis zu 1.600 Euro für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen.

Informationen zur Förderung finden Sie hier auf der KfW-Webseite.

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