Dieselverbot in der Landeshauptstadt
Polizei und Stadt Stuttgart kontrollieren ab 1. März das streckenbezogene Fahrverbot in der Landeshauptstadt Stuttgart.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt nach einem Beschluss des Landes Baden-Württemberg auf einzelnen Strecken im Stuttgarter Stadtgebiet ein Verkehrsverbot für alle Diesel-PKW der Emissionsklasse Euro 5 und schlechter. Die Maßnahme ist Teil der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Nach Vorgaben des Landes werden die Landeshauptstadt Stuttgart und die Polizei dies ab dem 1. März 2020 bei ihren Kontrollen berücksichtigen.
Die Schilder an den einzelnen Strecken machen seit Anfang des Jahres auf das Diesel-5-Verbot aufmerksam. Die Polizei wird ab März das streckenbezogene Diesel-Verkehrsverbot im Rahmen ihrer üblichen Verkehrskontrollen im Blick haben. Ebenso wird die Stadt mit den Kontrollen des streckenbezogenen Diesel-Verkehrsverbots beginnen und die neuen teilstationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Zuge der Luftreinhaltung auch an den betroffenen Straßen aufstellen. Die Bußgeldstelle wird Verstöße ab diesem Zeitpunkt ahnden. Die Stadt weist die Verkehrsteilnehmer darauf hin, sich - entsprechend den Vorgaben des Luftreinhalteplans - an das Diesel-Verkehrsverbot zu halten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den betroffenen Strecken.