Corona: Finanzielle Soforthilfe ist gestartet
Das Land gewährt von der Corona-Krise betroffenen Selbständigen eine finanzielle Soforthilfe. E-Handwerksbetriebe können ihre Anträge ausschließlich elektronisch einreichen. Handwerkskammern und die L-Bank entscheiden über die Bewilligung.
Wer ist antragsberechtigt?
Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden gewerbliche und soziale Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Voraussetzung ist, dass sie sich in unmittelbarer Folge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden.
Folgende Zuschüsse werden maximal gewährt:
• 9.000 Euro (Soloselbstständige und Betriebe bis zu 5 Beschäftigten)
• 15.000 Euro (Betriebe bis 10 Beschäftigte)
• 30.000 Euro (Betriebe bis 50 Beschäftigte)
Antragstellung
Die Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwoch, 25. März 2020 (abends) ausschließlich elektronisch und bürokratiearm gestellt. Im Detail sind zwei Schritte notwendig:
Schritt 1:
Das Antragsformulare beim Wirtschaftsministerium online abrufen:
Internet: www.wm.baden-wuerttemberg.de
Schritt 2:
Die sorgfältig ausgefüllten Anträge auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation
hochladen: www.bw-soforthilfe.de
Die Anträge werden dann an die zuständige Handwerkskammer zur Bearbeitung weitergeleitet. Diese übernimmt die Plausibilitätsprüfung des eingegangenen Antrags und leitet ihn zum finalen Entscheid sowie zur Auszahlung an die L-Bank weiter.