Nach aktuellem Stand geht der Fachverband von einer notwendigen Fristverlängerung von mindestens sechs Monaten aus. Er stellt damit sicher, dass den Mitgliedsbetrieben in diesem Zeitraum keine Zertifizierungsnachteile durch die Corona bedingten Kursabsagen entstehen. Würde die E-CHECK-Zertifizierung beispielsweise im April 2020 auslaufen, sollte der Auffrischungskurs zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Wiederaufnahme der Kursaktivitäten im E-Campus-BW nachgeholt werden. Wäre dies beispielsweise im September 2020 der Fall, würde die dort rückwirkend erlangte E-CHECK-Zertifizierung allerdings dennoch im April 2022 und nicht im September 2022 ablaufen.
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