News - Detailansicht
25.08.2023

Ab heute gilt es: Ausphasung bei T8 und T5-Leuchtstofflampen

Es war bereits beschlossen, dass die Inverkehrbringung der T8-Leuchtstofflampe ab September 2023 verboten wird. Änderungen bei der RoHS-Richtlinie im Frühjahr legen das Ende der Leuchtstoffröhre einige Tage früher fest: ab dem 25. August 2023 werden T8-Lampen gemeinsam mit T5-Leuchtstofflampen aus dem Verkehr gezogen. Am 1. September ziehen Halogen-Pins nach.

Bildquelle: Licht.de

RoHS steht für „Restriction of the use of Hazards Substances“, also die Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen. Im Genauen geht es dabei um die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln.

Quecksilber gilt als gefährlicher Stoff und die Verwendung in Elektro- oder Elektronikgeräten ist verboten. Bis dato gab es Ausnahmen für T5- und T8-Leuchststofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Lampen mit besonderem Zweck. Anfang des Jahres wurden diese im Anhang III definierten Ausnahmeregelungen jedoch geändert. Demnach wird die Produktion vieler Leuchtstofflampen ab dem 25. August 2023 verboten.

  • Welche Leuchtstoffröhren sind vom Verbot gemäß Oködesign-Richtlinie betroffen?

Zum 1. September 2023 entfallen lineare T8 Leuchtstofflampen (z.B. 600mm /18W, 1200mm/36W, 1500mm/58W) und die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen (z.B. mit Sockel G9, G4 und GY6,35).

Broschüre: Neue Energieeffizienzanforderungen bei Lampen

  • Warum wurden die Leuchtstoffröhren verboten (giftige Stoffe, etc.)?

Zum 25. Februar 2023 verbannte die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. T8- Lampen werden ab dem 25. August 2023 in Europa nicht mehr in den Verkehr gebracht (s. zuvor). Denn nach der Ökodesign-Verordnung greift inzwischen auch eine Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie).

  • Gibt es Alternativen zu den verbotenen Leuchtstoffröhren?

Die gültigen Kriterien erfüllen weiterhin eine breite Palette an Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät, Hochvolt-Halogenlampen mit dem Sockel R7s bis einschließlich 2700lm, die meisten T5-Leuchtstofflampen, kreisförmige Leuchtstofflampen sowie Hochdruck-Entladungslampen. Zudem gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen für Spezialanwendungen (z.B. Notbeleuchtung, medizinische Zwecke, Bühnen- und Studiobeleuchtung u.v.a.).

  • Müssen bestehende Leuchtstoffröhren-Lampen komplett ersetzt werden oder reicht es aus jene umzurüsten bzw. kann man einfach eine LED einsetzen?

Eine Umrüstung mit Retrofit-LED-Leuchten ist möglich, sofern es vom Hersteller der Leuchte eine Zulassung dafür gibt.

E-Handwerksbetriebe, welche bspw. Leuchten umbauen (Konversion), sollten sich informieren, welche rechtlichen und Sicherheitsanforderungen das umgebaute Produkt erfüllen muss.

Eine Übersicht dazu findet sich in der ZVEI-Broschüre „Hinweise zum Einsatz von LED-Lampen als Alternative zu zweiseitig gesockelten Leuchtstofflampen in Leuchten“. 

 

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@elektro-innung-mannheim.de oder rufen Sie uns an: 0621 - 106041