11.11.2021

Altes EU-Energielabel – Auslaufen der Übergangsperiode zum 30. November 2021

Zum 30. November 2021 läuft für bestimmte Produkte die Übergangsperiode bei der Energieverbrauchskennzeichnung ab.

Bild: Shutterstock – sdecoret / ArGe Medien im ZVEH

Seit März 2021 gilt ein neues Energielabel für Haushaltsgeräte, TV-Geräte und Beleuchtungsprodukte. Zum 30. November 2021 läuft für bestimmte Produkte die Übergangsperiode bei der Energieverbrauchskennzeichnung ab. Ab 01.12.2021 dürfen Produkte mit alten EU-Labeln nicht mehr gekennzeichnet und verkauft werden.

Mitte Februar hatte der Fachverband über die Umsetzung der neuen Energielabel ab 2021 informiert. Im Wesentlichen geht es bei der Umsetzung der neuen Energieverbrauchskennzeichnung darum, dass Lieferanten und Händler bei der Werbung für die bereits erfassten Produktgruppen stärker als bisher auf die Effizienzklassen des Produktes verweisen und das neue EU-Energielabel ab dem 1. März 2021 verwenden müssen.

Damit auch ältere Geräte umgelabelt werden können, mussten die Lieferanten ab dem 01.11.2020 dem Handel auf Anforderung neue Label auch für solche Geräte liefern, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht worden sind. E-Handwerksunternehmen können also auch für den Verkauf „alter“, neuwertiger Geräte auf neue Energielabel zurückgreifen - sofern der Lieferant noch tätig ist oder die betroffenen Geräte keine Auslaufmodelle sind (d. h. nach dem 01.11.2020 keine vergleichbaren Modelle auf den Markt gebracht wurden).

Hinweis: Hier gibt es eine Ausnahme: für Geräte, die nach dem 01.11.2020 in Verkehr gebracht wurden, kann und muss der Lieferant das neue Label unter bestimmten Umständen nicht nachliefern. In diesem Fall darf der Handel das Gerät – dann gekennzeichnet mit dem alten Label – nur bis zum 30.11.2021 verkaufen.

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