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14.07.2026
Bildquelle: Shutterstock – Smileus / ArGe Medien im ZVEH
Bildquelle: Shutterstock – Smileus / ArGe Medien im ZVEH

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf
Nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wurden insbesondere folgende Punkte ergänzt bzw. geändert:

  1. Übergangsregelungen bei Heizungs-Havarien
    • Für Fälle, in denen eine Heizungsanlage irreparabel ausfällt, wurden zusätzliche Übergangsregelungen aufgenommen, um den Austausch praxistauglicher zu gestalten.
  2. Präzisierungen zur Wartung von Wärmepumpen
    • Die Regelungen zu Wartungs- und Prüfpflichten von Wärmepumpen wurden konkretisiert.
  3. Härtefallregelung für Vermieter
    • Bei der neuen Kostenaufteilung für fossil betriebene Heizungen wurde eine zusätzliche Härtefallregelung für Vermieter aufgenommen.
  4. Begleitende Entschließung des Bundestags
    • Parallel zum Gesetz wurde die Bundesregierung aufgefordert,
      • die BEG-Förderung mindestens bis 2029 fortzuführen,
      • die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) weiterzuentwickeln,
      • Beratungsangebote zu bündeln,
      • bei der EU auf eine bürokratieärmere Umsetzung der EPBD hinzuwirken,
      • sowie Fernwärmerecht und Wärmelieferverordnung weiter anzupassen.

Was blieb unverändert?
Die Kernpunkte des Regierungsentwurfs wurden beibehalten:

  • Wegfall der bisherigen 65-%-EE-Vorgabe beim Heizungstausch.
  • Wiedereinführung der freien Heizungswahl einschließlich neuer Gas- und Ölheizungen.
  • Einführung der sogenannten „Bio-Treppe“ mit steigenden Anteilen erneuerbarer Brennstoffe ab 2029.
  • Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) mit Vorgaben zu Nullemissionsgebäuden, Nichtwohngebäuden, Ladeinfrastruktur und Energieausweisen.

Für das Elektrohandwerk ebenfalls relevant

Im parlamentarischen Verfahren gab es keine grundlegenden Änderungen bei den EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)-bezogenen Anforderungen an:

  • Ladeinfrastruktur nach GEIG,
  • Gebäudeautomation,
  • Solarpflichten für Neubauten,
  • Nullemissionsgebäude,
  • energetische Anforderungen an Nichtwohngebäude.

Für das E-Handwerk sind die praktischen Auswirkungen daher weitgehend identisch mit dem Regierungsentwurf vom 13.05./08.06.2026.

Änderungstabelle Ausschussfassung ↔ Regierungsentwurf (GModG)
Nach Auswertung der Bundestagsdrucksache 21/7009 (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie) ergeben sich gegenüber dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/6278) nur wenige, aber fachlich relevante Änderungen. Die Grundstruktur des GModG blieb unverändert. Der Ausschuss konzentrierte sich auf Praxistauglichkeit, Härtefälle und Klarstellungen.

Themenbereich

Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/6278)

Ausschussfassung (BT-Drs. 21/7009)

Bewertung

Heizungs-Havarie

Keine ausreichend detaillierte Übergangsregelung für Fälle eines irreparablen Ausfalls einer Heizungsanlage

Zusätzliche Übergangsregelungen bei Heizungsausfällen aufgenommen

Erhöht Praxisnähe und Rechtssicherheit für Eigentümer und Fachbetriebe

Wärmepumpen-Wartung

Wartungsanforderungen teilweise allgemein formuliert

Präzisierungen zu Wartungs- und Prüfpflichten von Wärmepumpen

Bessere Auslegung für Fachunternehmen und Betreiber

Mieterschutz

Neue Aufteilung von Betriebskosten fossiler Heizungen vorgesehen

Grundprinzip bleibt erhalten

Keine wesentliche

Vermieter-Härtefälle

Keine ausdrückliche Härtefallregelung

Härtefallregelung für Vermieter ergänzt

Vermeidung unbilliger Belastungen im Einzelfall

Bio-Treppe

10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040

Unverändert

Keine Änderung

Grüngas-/Grünölquote

Einführung ab 2028 vorgesehen

Unverändert

Keine Änderung

Abschaffung § 71 GEG („65 %-Regel“)

Vollständige Streichung vorgesehen

Unverändert beschlossen

Keine Änderung

Freie Heizungswahl

Gas-, Öl-, Biomasse-, Hybridheizung, Wärmepumpe und Fernwärme zulässig

Unverändert

Keine Änderung

Nullemissionsgebäude (EPBD)

Einführung gemäß EU-Vorgaben

Unverändert

Keine Änderung

Gebäudeautomation

Einführung bzw. Erweiterung gemäß EPBD

Unverändert

Keine Änderung

Solarpflicht Neubauten

Einführung gemäß EPBD-Umsetzung

Unverändert

Keine Änderung

GEIG/Ladeinfrastruktur

Anpassungen entsprechend EPBD

Unverändert

Keine Änderung

Nichtwohngebäude (MEPS)

Mindestenergiestandards eingeführt

Unverändert

Keine Änderung

Energieausweise

Neue Vorgaben für Nichtwohngebäude

Unverändert

Keine Änderung

Evaluierung 2030

Prüfung der Zielerreichung im Gebäudesektor

Unverändert

Keine Änderung

 

Zusätzlich beschlossene Entschließung des Bundestages
Parallel zum Gesetz wurde eine umfangreiche Entschließung beschlossen, die zwar nicht unmittelbar Gesetzeskraft besitzt, jedoch den politischen Handlungsauftrag an die Bundesregierung definiert.

1.) Förderprogramme
Der Bundestag fordert:

  • Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mindestens bis 2029.
  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW).
  • Verstetigung der Wärmewende-Förderlandschaft.

Die kurzfristigen Entscheidungen am 8. Juli, die BEG zu ändern und das KfW-Antragsportal zu schließen, sind in diesem Zusammenhang kommunikativ eine Katastrophe und stellen die Glaubwürdigkeit der Förderung in Frage.

 

2.) EPBD / EU-Gebäuderichtlinie
Der Bundestag kritisiert den zusätzlichen Bürokratieaufwand aus der EPBD-Umsetzung und fordert die Bundesregierung auf,

  • sich auf EU-Ebene für Vereinfachungen einzusetzen,
  • Fristen zu verlängern,
  • Quartierslösungen stärker zu ermöglichen,
  • nationale Spielräume besser auszuschöpfen.

3. Fernwärme
Besonderes Gewicht legt die Entschließung auf:

  • Novellierung der AVBFernwärmeV,
  • Anpassung der Wärmelieferverordnung,
  • rechtssichere Finanzierung der Dekarbonisierung von Wärmenetzen,
  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Fernwärmeprojekten.

 

Bewertung aus Sicht des Elektrohandwerks
Für Elektrofachbetriebe ist entscheidend, dass die über die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umzusetzenden Änderungen bei Ladeinfrastruktur-Anforderungen nach GEIG/EPBD, Solaranforderungen für Neubauten, Nullemissionsgebäude, Anforderungen an Gebäudeautomation, Digitalisierung der Gebäudetechnik und Energieeffizienzvorgaben für Nichtwohngebäude unverändert geblieben sind. Diese Themen werden künftig erheblichen zusätzlichen Beratungs- und Installationsbedarf durch das E-Handwerk erzeugen.

Neu bzw. konkretisiert wurden mehr Rechtssicherheit bei Heizungsausfällen, präzisere Anforderungen an Wärmepumpen-Wartung und Härtefallregelungen für vermietete Gebäude. Diese Änderungen betreffen vor allem den SHK-Bereich und Gebäudeeigentümer; für das Elektrohandwerk ergeben sich aber indirekte Auswirkungen.

Fazit
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Regierungsentwurf nicht grundlegend verändert. Die politischen Kernelemente – Abschaffung der bisherigen 65-%-Regel, freie Heizungswahl, Bio-Treppe, EPBD-Umsetzung sowie die Anforderungen an Ladeinfrastruktur, Gebäudeautomation und Solarintegration – wurden vollständig beibehalten. Die parlamentarischen Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf:

  1. Übergangsregelungen bei Heizungshavarien,
  2. Präzisierungen zur Wärmepumpenwartung,
  3. Härtefallregelungen für Vermieter,
  4. eine umfangreiche politische Entschließung zu Förderprogrammen, Fernwärme und der weiteren EPBD-Umsetzung.

Für den FV EIT BW sind insbesondere die unveränderte Umsetzung der EPBD mit den Themen Gebäudeautomation, Ladeinfrastruktur, Photovoltaik und Nullemissionsgebäude positive Punkte der Gesetzesnovelle – beim Thema fossile Heizsysteme bleibt die Kritik bestehen.

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