Der Bundestag hat am 10.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung beschlossen. Die Änderungen sind allerdings eher punktuelle Nachschärfungen und keine grundlegende Kursänderung des Kabinettsentwurfs, was deutliche Kritik aus dem E-Handwerk zur Folge hatte.
Wesentliche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf
Nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wurden insbesondere folgende Punkte ergänzt bzw. geändert:
Was blieb unverändert?
Die Kernpunkte des Regierungsentwurfs wurden beibehalten:
Für das Elektrohandwerk ebenfalls relevant
Im parlamentarischen Verfahren gab es keine grundlegenden Änderungen bei den EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)-bezogenen Anforderungen an:
Für das E-Handwerk sind die praktischen Auswirkungen daher weitgehend identisch mit dem Regierungsentwurf vom 13.05./08.06.2026.
Änderungstabelle Ausschussfassung ↔ Regierungsentwurf (GModG)
Nach Auswertung der Bundestagsdrucksache 21/7009 (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie) ergeben sich gegenüber dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/6278) nur wenige, aber fachlich relevante Änderungen. Die Grundstruktur des GModG blieb unverändert. Der Ausschuss konzentrierte sich auf Praxistauglichkeit, Härtefälle und Klarstellungen.
Themenbereich | Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/6278) | Ausschussfassung (BT-Drs. 21/7009) | Bewertung |
Heizungs-Havarie | Keine ausreichend detaillierte Übergangsregelung für Fälle eines irreparablen Ausfalls einer Heizungsanlage | Zusätzliche Übergangsregelungen bei Heizungsausfällen aufgenommen | Erhöht Praxisnähe und Rechtssicherheit für Eigentümer und Fachbetriebe |
Wärmepumpen-Wartung | Wartungsanforderungen teilweise allgemein formuliert | Präzisierungen zu Wartungs- und Prüfpflichten von Wärmepumpen | Bessere Auslegung für Fachunternehmen und Betreiber |
Mieterschutz | Neue Aufteilung von Betriebskosten fossiler Heizungen vorgesehen | Grundprinzip bleibt erhalten | Keine wesentliche |
Vermieter-Härtefälle | Keine ausdrückliche Härtefallregelung | Härtefallregelung für Vermieter ergänzt | Vermeidung unbilliger Belastungen im Einzelfall |
Bio-Treppe | 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 | Unverändert | Keine Änderung |
Grüngas-/Grünölquote | Einführung ab 2028 vorgesehen | Unverändert | Keine Änderung |
Abschaffung § 71 GEG („65 %-Regel“) | Vollständige Streichung vorgesehen | Unverändert beschlossen | Keine Änderung |
Freie Heizungswahl | Gas-, Öl-, Biomasse-, Hybridheizung, Wärmepumpe und Fernwärme zulässig | Unverändert | Keine Änderung |
Nullemissionsgebäude (EPBD) | Einführung gemäß EU-Vorgaben | Unverändert | Keine Änderung |
Gebäudeautomation | Einführung bzw. Erweiterung gemäß EPBD | Unverändert | Keine Änderung |
Solarpflicht Neubauten | Einführung gemäß EPBD-Umsetzung | Unverändert | Keine Änderung |
GEIG/Ladeinfrastruktur | Anpassungen entsprechend EPBD | Unverändert | Keine Änderung |
Nichtwohngebäude (MEPS) | Mindestenergiestandards eingeführt | Unverändert | Keine Änderung |
Energieausweise | Neue Vorgaben für Nichtwohngebäude | Unverändert | Keine Änderung |
Evaluierung 2030 | Prüfung der Zielerreichung im Gebäudesektor | Unverändert | Keine Änderung |
Zusätzlich beschlossene Entschließung des Bundestages
Parallel zum Gesetz wurde eine umfangreiche Entschließung beschlossen, die zwar nicht unmittelbar Gesetzeskraft besitzt, jedoch den politischen Handlungsauftrag an die Bundesregierung definiert.
1.) Förderprogramme
Der Bundestag fordert:
Die kurzfristigen Entscheidungen am 8. Juli, die BEG zu ändern und das KfW-Antragsportal zu schließen, sind in diesem Zusammenhang kommunikativ eine Katastrophe und stellen die Glaubwürdigkeit der Förderung in Frage.
2.) EPBD / EU-Gebäuderichtlinie
Der Bundestag kritisiert den zusätzlichen Bürokratieaufwand aus der EPBD-Umsetzung und fordert die Bundesregierung auf,
3. Fernwärme
Besonderes Gewicht legt die Entschließung auf:
Bewertung aus Sicht des Elektrohandwerks
Für Elektrofachbetriebe ist entscheidend, dass die über die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umzusetzenden Änderungen bei Ladeinfrastruktur-Anforderungen nach GEIG/EPBD, Solaranforderungen für Neubauten, Nullemissionsgebäude, Anforderungen an Gebäudeautomation, Digitalisierung der Gebäudetechnik und Energieeffizienzvorgaben für Nichtwohngebäude unverändert geblieben sind. Diese Themen werden künftig erheblichen zusätzlichen Beratungs- und Installationsbedarf durch das E-Handwerk erzeugen.
Neu bzw. konkretisiert wurden mehr Rechtssicherheit bei Heizungsausfällen, präzisere Anforderungen an Wärmepumpen-Wartung und Härtefallregelungen für vermietete Gebäude. Diese Änderungen betreffen vor allem den SHK-Bereich und Gebäudeeigentümer; für das Elektrohandwerk ergeben sich aber indirekte Auswirkungen.
Fazit
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Regierungsentwurf nicht grundlegend verändert. Die politischen Kernelemente – Abschaffung der bisherigen 65-%-Regel, freie Heizungswahl, Bio-Treppe, EPBD-Umsetzung sowie die Anforderungen an Ladeinfrastruktur, Gebäudeautomation und Solarintegration – wurden vollständig beibehalten. Die parlamentarischen Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf:
Für den FV EIT BW sind insbesondere die unveränderte Umsetzung der EPBD mit den Themen Gebäudeautomation, Ladeinfrastruktur, Photovoltaik und Nullemissionsgebäude positive Punkte der Gesetzesnovelle – beim Thema fossile Heizsysteme bleibt die Kritik bestehen.
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