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14.05.2020

Änderungen der Straßenverkehrsordnung und Bußgeldvorschriften

Fuß vom Gaspedal! Zum 28. April 2020 sind umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung sowie begleitende Modifikationen der Bußgeldvorschriften in Kraft getreten.

Die Strafen für Tempoverstöße wurden deutlich verschärft. Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es demnach künftig innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h. Zudem wurden die Bußgeldvorschriften, u.a. Parken in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen) deutlich verschärft.

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